Nachtflugberechtigung

Mit der “Nachtflugberechtigung (Flugzeug)” erweiterst du die Zeit, in der du deine Tätigkeit als Pilot, ganz gleich ob LAPL(A)/PPL(A)/CPL(A)/IR(A)/FI(A), ausübst, um die Nacht. Genauer gesagt darfst du dann nach Sonnenuntergang mit Ende der bürgerlichen Dämmerung bis zum Beginn der nächsten bürgerlichen Dämmerung, also bis nach Sonnenaufgang, fliegen.

Ausbildungsablauf

Du kannst die Ausbildung jederzeit beginnen. Allerdings bietet sich der Frühling / Herbst besonders an, da dort die Nacht früher beginnt und nicht mit den Flughafenöffnungszeiten kollidiert und somit keine Extrakosten (PPR) anfallen.

Die Theoriestunden werden in unseren Räumen in der FTO Nord in Hamburg nach individueller Vereinbarung festgesetzt.

Die praktische Ausbildung von 5h beinhaltet vor allem das Landetraining mit und ohne Lehrer. Der Flugbetrieb findet wochentags wie auch an Wochenenden durchgehend statt.

Die Ausbildungsvoraussetzungen:
  • Gültige Lizenz PPL(A) oder LAPL(A)

Die genauen Details erfährst du bei der Anmeldung in der FTO Nord.