Das BZF, das “Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst” erlaubt die Teilnahme am Flugfunkdienst bzw. das Betreiben einer Luftfunkstelle. Diese Lizenz wird durch die Bundesnetzagentur vergeben und ist noch weiter unterteilt:
- BZF I – nur Sichtflug, deutsch und englisch
- BZF II – nur Sichtflug, deutsch, nur in Deutschland
- BZF E – nur Sichtflug, nur englisch
Ausbildungsablauf
Du kannst die Ausbildung jederzeit beginnen; die Theoriestunden werden in unseren Räumen in der FTO Nord in Hamburg nach individueller Vereinbarung festgesetzt. In der Regel sind es 7 Abend-Termine bis zur Prüfungereife.
Die Ausbildungsvoraussetzungen:
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 15 Jahre
Die genauen Details erfährst du bei der Anmeldung in der FTO Nord
Preise:
Kursgebühr BZF | 369 € |
(darin enthaltene MwSt.) | 70 € |
Anfallende Kosten außerhalb der FTO Nord | |
ICAO Sprachprüfung Level 4 oder 5 (Erstprüfung) | |
Prüfung Funksprechzeugnis BZF I |
Die Prüfung wird bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt und beinhaltet:
- Theoretische Prüfung 60 min / 100 Fragen
- Drei Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden
- Englischprüfung (nur BZF I)
- Praktische Prüfung: ein VFR-Flug von A nach B wird simuliert